ATPL(H) VFR/IFR - Theoriekredit
Bringen Sie Ihre Fluglizenz auf die höchste Stufe
Die höchste Lizenzstufe nach europäischem Luftrecht stellt die Linienpilotenlizenz ATPL(H) dar. Die theoretische Grundlage für den ATPL(H) kann bereits bei der Grundausbildung erlangt werden, die eigentliche Lizenz wird jedoch erst ab einer gewissen Flugerfahrung ausgestellt. Der Grundstein für diese Lizenz kann also schon bei Ausbildungsbeginn gelegt werden. Wird der CPL-Kurs (modular oder integriert) mit Theorie auf Stufe ATPL abgeschlossen, erlangt man am Ende des Kurses eine CPL mit ATPL Theorie. Erst wenn die Erfahrungswerte für das ATPL erfüllt wurden, wird das eigentliche ATPL ausgestellt.
Mindestalter
18 Jahre bei der Scheinausstellung
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Part-FCL erteilten PPL(H) Lizenz, Ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch
Theorieausbildung
Auswahl zwischen einer VFR oder IFR Ausbildung, mit folgenden Themen:
Theorie VFR:
- 495 h Fernunterricht / 55 h Nahunterricht als PPL(H) Inhaber
- 270 h Fernunterricht / 30 h Nahunterricht als CPL(H) Inhaber
Theorie IFR:
- 585 h Fernunterricht / 65 h Nahunterricht als PPL(H) Inhaber
- 360 h Fernunterricht / 40 h Nahunterricht als CPL(H) Inhaber
Theoriefächer:
1. Luftrecht | 8. Meteorologie |
2. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Systeme & Triebwerk) | 9. Allg. Navigation |
3. Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Instrumentierung) | 10. Funknavigation |
4. Beladung & Schwerpunkt | 11. Flugbetriebliche Verfahren |
5. Flugplanung & Flugüberwachung | 12. Aerodynamik |
6. Flugleistung | 13. VFR Flugfunkverkehr |
7. Menschliches Leistungsvermögen | 14. IFR Flugfunkverkehr (nur bei ATPL/IFR) |
Praktische Ausbildung
Für den praktischen Teil wird die CPL(H) Ausbildung herangezogen
Anrechenbare Theorie
ATPL(A) oder CPL(A) bereits abgeschlossen, Anrechnung folgender Fächer:
Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen und Flugfunkverkehr
Medical
Klasse 1